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12.05.2020, 16.36

Die Finanzdirektion hat uns am 17. März 2020 mitgeteilt, dass sie nicht auf Einreichung der Jahresrechnung gemäss § 23 Abs. 2 besteht, worin die Jahresrechnungen der Legislative (Kirchgemeindeversammlung) bis zum 30. Juni des Folgejahres zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Die Direktion des Innern hat uns zudem am 19. März 2020 aufgefordert, die bevorstehenden Gemeindeversammlungen abzusagen.

Die Vorlage zur abgesagten Kirchgemeindeversammlung wird nicht an die Haushalte verteilt, ist aber unter KKW_Rechnung_2019  einsichtbar.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie gesund bleiben und hoffen, am 17. November 2020 wieder sehr vielen Mitgliedern unserer Kirchgemeinde zur Begrüssung kräftig die Hand schütteln zu können.

Der Kirchenrat